Anmeldung
Aufnahmekriterien für den Kindergarten
Jedes in Schondorf wohnende, kindergartenreife und - fähige Kind bis zum Schuleintritt erhält, je nach Platzangebot einen Kindergartenplatz.
Nach heutigen Erkenntnissen der Psychologie bedeutet für Kleinkinder der längere Aufenthalt in einer größeren Gemeinschaft eine Herausforderung. Deshalb erfolgt nach Absprache mit der Gruppenleiterin eine stufenweise Eingewöhnung durch eine langsame Steigerung der Besuchszeiten.
Platzvergabe Kindergarten
- Ältere Kinder haben Vorrang.
- Individuelle Härtefälle werden bei der Aufnahme gesondert beurteilt.
(z.B. Alleinerziehende, soziale Härtefälle, schwere Krankheit) - In der 6,5-Std.- / Verlängerte - Gruppe werden Kinder von berufstätigen Müttern bevorzugt.
- Dem pädagogischen Team obliegt die Eingruppierung der Kinder.
Am ersten Kindergartentag ist eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung vorzulegen, die nicht älter als 2 Wochen sein darf.
Aufnahmekriterien für die Krippe
Im Rahmen der verfügbaren Krippenplätze werden grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die Ihren Hauptwohnsitz in Schondorf haben. Für alle Kinder die bis zum 31.12. des Einstiegjahres 3 Jahre alt werden, gelten die Kindergarten-Aufnahmekriterien.
Platzvergabe Krippe
Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, wird die Platzvergabe nach folgenden Dringlichkeitsstufen vorgenommen:
Stufe 1:
Kinder aus Familien, die der "Hilfe zur Erziehung" benötigen. Maßgebend ist hierbei nur ein Kind pro Gruppe.
Stufe 2:
Kinder, deren Mutter oder Vater alleinerziehend und berufstätig oder in Ausbildung ist. Weiter Kinder, deren beider Elternteile berufstätig oder in Ausbildung sind, soweit der Umfang und Lage der Arbeitszeit bzw. Unterrichtszeit die Betreuung erforderlich machen.Abgestellt wird auf die Häufigkeit der Betreuungstage und nachrangig auf die Betreuungsstunden.
Stufe 3:
Bedeutende, individuelle, soziale Härtefälle werden bei Aufnahme gesondert beurteilt.
Dem pädagogischen Team obliegt die Eingruppierung der Kinder. Es ist auf eine altersmäßig ausgewogene Platzverteilung gemäß pädagogischer Konzeption zu achten. Für die Zuordnung zu den Dringlichkeitsstufen ist, mit Ausnahme der Stufe 1 genannten Fällen, hat die schriftliche Anmeldung bis Ende März des Einstiegsjahres zu erfolgen.
Bei sonst gleicher Dringlichkeit auch innerhalb der Dringlichkeitsstufen haben Kinder, deren Geschwister bereits in der Einrichtung sind und zum Zeitpunkt des Einstiegs noch eine angemessene Zeit (mind. 3 Monate) in der Einrichtung
sein werden, den Vorrang. Sollten die glaubhaft gemachten Gründe nachweislich entfallen, kann eine Ausgliederung der Dringlichkeitsstufe erfolgen. In besonderen Fällen kann von der Dringlichkeitsstufe abgewichen werden. Ansonsten gilt ältere Kinder haben Vorrang.
Am ersten Krippentag ist eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung vorzulegen, die nicht älter als 2 Wochen alt sein darf.
Anmeldetermin:
Im Januar / Februar findet die Anmeldung für die Kindergartenplätze sowie Krippenplätze für September statt. Diese Termine werden frühzeitig über Aushänge in der Gemeinde bekannt gegeben. Es gibt keine Warteliste und die Reihenfolge der Anmeldung ist für die Aufnahme im Kinderhaus nicht von Bedeutung.
Die Satzung und die Konzeption des Schondorfer Kinderhaus liegen in der Einrichtung für Sie bereit. Im Anmeldungs-Einzelgespräch erhalten Sie Antworten auf individuelle Fragen.
Es ist sehr wichtig, das Kind zur schriftlichen Anmeldung mitzubringen; das Impfbuch des Kindes sowie das gelbe Untersuchungsheft werden ebenso zur schriftlichen Anmeldung benötigt.